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Auftrag, §§ 662 ff. BGB
- Zustandekommen eines Auftrags, § 662
- Vertragliche Einigung über Geschäftsbesorgung
- Vertragliche Einigung über Unentgeltlichkeit
- Kein Untergang/Erlöschen
- Widerruf des Auftraggebers, § 671 I
- Kündigung des Beauftragten, § 671 I, II
- Tod des Beauftragten, § 673
- Rechtsfolgen
-
Ansprüche des Auftraggebers (Geschäftsherrn)
- Erfüllung, § 662
- Im Zweifel keine Übertragbarkeit des Auftrags, § 664
- Weisungsgebundenheit des Beauftragten gem. § 665
- Auskunft und Rechenschaft des Beauftragten, § 666
- Herausgabe des Erlangten, § 667
-
Ansprüche des Beauftragten (Geschäftsführers)
- Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, § 670
- Aufwendungsersatz für Arbeitsleistung?
- § 670 (-)
- § 1835 III analog
- Erbringen von zusätzlichen Leistungen im Rahmen des Auftrags,
- die zum Beruf oder Gewerbe des Beauftragten gehören