Betrug
Ganz grob lässt sich ein Betrug (
§ 263
) so darstellen:
Welches Rechtsgut schützt
§ 263
?
Das Eigentum
Das Vermögen
Betrug
Der
objektive Tatbestand
des
§ 263
: Der Täter täuscht jemanden, der dadurch irrt, verfügt und einen Vermögensschaden verursacht. Der Vermögensschaden muss nicht beim Getäuschten eintreten.
Womit beginnt die Prüfung des
§ 263
?
Täuschung
Vermögensschaden
Betrug
Der
objektive Tatbestand
des
§ 263
:
Betrug
Der objektive Tatbestand des
§ 263
besteht aus 4 Elementen.
Welche Zeichen standen zwischen den Elementen im vorangegangenen Bild?
Plus-Zeichen
"Daraus folgt"-Zeichen
Betrug
Erster Prüfungspunkt
im objektiven Tatbestand des
§ 263
ist die
Täuschung
. Gegenstand der Täuschung muss eine
Tatsache
sein.
Eine Tatsache in diesem Sinn ist ein Ereignis oder Zustand ...
... der Vergangenheit oder Gegenwart
... der Zukunft oder Vergangenheit
Betrug
Dieses Ereignis bzw. dieser Zustand muss
dem Beweis zugänglich
sein. Dann liegt eine Tatsache im Sinne von
§ 263
vor.
Wovon sind Tatsachen abzugrenzen?
Von Werturteilen
Von Statistiken
Betrug
Bei der
Täuschungshandlung
ist zu beachten, dass diese ein
subjektives Element
enthält.
Betrug
Das Ziel der Irreführung ist Bestandteil der Täuschungshandlung.
Bsp.
: T bestellt ein Essen, ohne zu wissen, dass er sein Portmonee nicht dabei hat. Was entfällt?
Der objektive Tatbestand des
§ 263
Der subjektive Tatbestand des
§ 263
Betrug
Täuschungshandlung
: Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung.
Betrug
Die Täuschungshandlung kann auch durch
Unterlassen
verwirklicht werden. Dann muss eine
Garantenpflicht
(
§ 13
) vorliegen:
aus
Gesetz
aus
Ingerenz
oder
aus
Treu und Glauben
Betrug
Zweiter Prüfungspunkt
im objektiven Tatbestand ist der
Irrtum
. Irrtum ist eine falsche Vorstellung über Tatsachen. Ein Irrtum kann erregt oder unterhalten werden.
Was bedeutet es, einen Irrtum zu "erregen"?
Kausalität Täuschung => Irrtum
Täuschung nur durch aktives Tun
Betrug
Beachte
: Beim
Unterhalten
eines Irrtums ist der Irrtum schon vorher gegeben. Der Täter bestärkt den Irrtum hier oder klärt trotz Garantenstellung nicht auf. Beim
Täuschen durch Unterlassen
wird der Irrtum durch das Unterlassen erst hervorgerufen (also "erregt" iSv
§ 263
).
Betrug
Beachte
außerdem: Die falsche Vorstellung über Tatsachen (Irrtum) muss
positiv vorliegen
. Das Fehlen einer Vorstellung reicht nicht (ignorantia facti).
Irrt der Fahrkarten-Kontrolleur in Bezug auf einen nicht erkannten blinden Passagier?
Ja
Nein
Betrug
Dritter Prüfungspunkt
im objektiven Tatbestand ist die
Vermögensverfügung
: jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
Die unmittelbare Vermögensminderung wird bei welchem Tatbestandsmerkmal geprüft?
Vermögensverfügung
Vermögensschaden
Betrug
Das Vermögen muss durch die Verfügung
unmittelbar schrumpfen
(ohne deliktische Zwischenschritte). Eventuelle Ausgleiche werden erst bei der Prüfung des Vermögensschadens (4. Prüfungspunkt) berücksichtigt.
Betrug
Die
Zurechnung von Verfügungen Dritter
werden problematisch bei den so genannten
Dreiecksfällen
.
Bsp.
: T bittet aus dem anfahrenden Zug heraus den Passanten P, ihm "seinen" Koffer hineinzureichen, der in Wirklichkeit O gehört.
Betrug des T zum Nachteil des O?
Ja
Nein
Betrug
P ist eine dem O fremde Person. O muss sich die Verfügung des P nicht zurechnen lassen.
Wie hat sich T hier strafbar gemacht?
Unterschlagung
Diebstahl in mittelbarer Täterschaft
Betrug
P steht nicht im Lager des O.
Betrug
Bsp.
: P ist Diener im Haushalt des O. Im Haus des O bringt T den P dazu, ihm den Koffer des O zu überreichen.
Wie hat sich T jetzt strafbar gemacht?
Betrug
Diebstahl in mittelbarer Täterschaft
Betrug
P steht im Lager des O. O muss sich P's Verfügung zurechnen lassen.
Betrug
Enger als die
Lagertheorie
ist die
Ermächtigungstheorie
: Die Verfügung ist nur dann dem Geschädigten zuzurechnen, wenn der Verfügende zur Verfügung ermächtigt gewesen ist:
Betrug
Ermächtigungstheorie:
Betrug
Der
wirtschaftliche Vermögensbegriff
berücksichtigt alle geldwerten Güter, der
juristisch-ökonomische Vermögensbegriff
nur solche Güter, die nicht rechtlich missbilligt werden.
Kann nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff ein Dieb bzgl. des Diebesguts betrogen werden?
Ja
Nein
Betrug
Vierter Prüfungspunkt
im objektiven Tatbestand ist die Entstehung eines
Vermögensschadens
: (Erst) jetzt wird geprüft, ob die Vermögensminderung nicht durch eine Gegenleistung (oder einen Anspruch darauf) ausgeglichen wird.
Betrug
Im Normalfall entsteht
kein
Vermögensschaden, wenn dem Geleisteten ein gleichwertiger Anspruch gegenübersteht.
Merke
:
§ 263
schützt
nicht
die Dispositionsfreiheit, sondern das Vermögen.
Betrug
Fall
: T leiht sich A's Fahrrad. T verkauft das Fahrrad an den gutgläubigen O.
Hat O Eigentum am Fahrrad erworben?
Ja
Nein
Betrug
Ja, § 932 BGB, denn das Fahrrad ist dem A nicht abhanden gekommen.
Ist dem gutgläubigen O nach hM ein Vermögensschaden entstanden?
Ja
Nein
Betrug
O's Vermögensminderung steht das erworbene Eigentum am Fahrrad gegenüber, dieses Eigentum ist aber mit einem
Makel
behaftet, der sich konkret in dem Risiko ausdrückt, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Insofern ist auch das Vermögen des O betroffen.
Betrug
Ein Vermögensschaden kann auch darin liegen, dass der Betroffene
subjektiv
mit der Gegenleistung - obwohl diese ihren Preis wert ist - nichts anfangen kann. Das Vermögen ist dann insoweit betroffen, als der Weiterverkauf dieser Sache z.B. riskant ist.
Betrug
Merke
: Ein Vermögensschaden liegt nur dann vor, wenn auch das Vermögen (z.B. durch eine Gefährdung), und nicht nur die Dispositionsfreiheit des Betroffenen durch die Täuschung beeinträchtigt wurde.
Betrug
Noch einmal die Prüfungsreihenfolge des
objektiven Tatbestands
des
§ 263
:
Betrug
Im
subjektiven Tatbestand
des
§ 263
ist Folgendes zu prüfen:
1. Vorsatz -> objektiver Tatbestand
2. Bereicherungsabsicht (Stoffgleichheit)
3. Vorsatz -> Rw der Bereicherung
Betrug
Die
Bereicherungsabsicht
muss sich auf einen Vermögensvorteil beziehen, der die
Kehrseite
des Vermögensschadens ist.
Der erstrebte Vermögensvorteil und der entstandene Schaden müssen auf
derselben Verfügung
beruhen!
Wo ist dies zu prüfen?
Im objektiven Tatbestand
Im subjektiven Tatbestand
Betrug
Die erstrebte Bereicherung muss
rechtswidrig
sein. Wie bei
§ 242
wird hier ein objektives Tatbestandsmerkmal im subjektiven Tatbestand geprüft.
Welche Vorsatzform muss hier vorliegen?
Direkter Vorsatz
Bedingter Vorsatz reicht
Betrug
ENDE
Betrug
FALSCH!
Betrug
RICHTIG!
Betrug
? ? ?
Betrug