Körperverletzung
Das Grunddelikt der Körperverletzungsdelikte ist § 223. Eine Körperverletzung ist eine körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung.
 
Körperverletzung
Körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
 
Körperverletzung
Gesundheitsbeschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands physischer oder psychischer Art.
 
Körperverletzung
Umstritten ist, ob ein ärztlicher Heileingriff (z.B. die Verabreichung einer Spritze) tatbestandlich eine Körperverletzung (KV) darstellt.
Ist ein ärztlicher Eingriff nach der Rechtsprechung eine KV?
 
Körperverletzung
Nach der Rechtsprechung ist die tatbestandlich vorliegende KV jedoch regelmäßig gerechtfertigt.
Welcher Rechtfertigungsgrund wird meistens gegeben sein?
 
Körperverletzung
Die Literatur verneint das Vorliegen einer KV, wenn der Eingriff medizinisch indiziert und den nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wird.
Was entfällt demnach?
 
Körperverletzung
Bei der Einwilligung in eine KV ist stets § 228 zu beachten. Wenn die Tat gegen die guten Sitten verstößt, bleibt die KV rechtswidrig!
 
Körperverletzung
§ 224, § 225, § 226 und § 227 sind Qualifikationen zu § 223.
Woran knüpft die Qualifikation der gefährlichen KV (§ 224) an?
 
Körperverletzung
Waffen (§ 224 Nr. 2) sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Verletzungen beizubringen (z.B. Schusswaffe, Schlagring). Sie sind ein Unterfall der "anderen gefährlichen Werkzeuge":
 
Körperverletzung
Andere gefährliche Werkzeuge (§ 224 Nr. 2) sind solche, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Anwendung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu erzeugen.
 
Körperverletzung
Eine gefährliche KV gem. § 224 liegt auch vor, wenn die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird (Nr. 4).
Bsp.: A stiftet T an. Während A zuhause bleibt, verletzt T den O. § 224?
 
Körperverletzung
A ist als Anstifter Beteiligter (vgl. § 28 Abs. 2). Aber § 224 Nr. 4 setzt die Tatort-Anwesenheit zumindest zweier Beteiligter voraus.
Bsp.: A stiftet T an. T verletzt den O, während A am Tatort steht, aber sonst nichts tut. § 224?
 
Körperverletzung
Grund für die Qualifikation der gemeinschaftlichen Begehung ist die erhöhte abstrakte Gefährlichkeit. Die reine Tatortanwesenheit genügt also.
 
Körperverletzung
Eine das Leben gefährdende Behandlung (§ 224 Nr. 5) liegt vor, wenn die Tathandlung abstrakt geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden.
Muss bei § 224 Nr. 5 eine Lebensgefahr objektiv vorliegen?
 
Körperverletzung
Die schwere KV, § 226, knüpft an Grundtatbestand der KV an. § 226 ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt.
Muss bzgl. einer dieser schweren Folgen Vorsatz gegeben sein?
 
Körperverletzung
Vgl. § 18.
Wie macht sich der Täter strafbar, wenn er eine schwere Folge billigend in Kauf nimmt? § 226 Absatz 1 oder 2?
 
Körperverletzung
Ebenfalls eine Qualifikation zu § 223 ist die Körperverletzung mit Todesfolge, § 227. Die qualifizierende Folge ist hier der Tod des Opfers.
Wie macht sich der Täter strafbar, wenn er den Tod billigend in Kauf nimmt? § 227 oder § 212?
 
Körperverletzung
Fall: Autofahrer T übersieht einen Zebrastreifen und überfährt O, der 2 Tage später an den Verletzungen stirbt.
Wie hat sich T strafbar gemacht? § 227 oder § 222?
 
Körperverletzung
Bei § 226 und § 227 muss ein spezifischer Zusammenhang zwischen dem Grunddelikt (§ 223) und den qualifizierenden Folgen bestehen. Streit besteht darüber, ob schon der Zusammenhang zwischen KV-Handlung und Erfolg ausreicht, oder ob der Erfolg gerade eine Folge des KV-Erfolgs sein muss.
Bsp.: T schießt O ins Bein. O stürzt aus Angst vor weiteren Verletzungen einen Abhang hinunter und stirbt.
 
Körperverletzung
 
Körperverletzung
Nach der Literatur muss sich bei § 227 der Tod als Realisierung des verletzungsspezifischen Risikos darstellen.
Wäre T demnach gemäß § 227 strafbar?
 
Körperverletzung
Der Tod des O ist hier nicht unmittelbar auf die Verletzung, sondern auf die Handlung der T zurückzuführen. Nach der Rechtsprechung reicht jedoch die spezifische Gefahr der KV-Handlung aus.
Derselbe Streit besteht bei § 226.
 
Körperverletzung
Nach § 231 macht sich strafbar, wer sich an einer Schlägerei oder einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, bei der ein Mensch ums Leben kommt oder eine schwere KV erleidet.
Was muss bzgl. des Todes/der schweren KV subjektiv vorliegen?
 
Körperverletzung
Der Tod bzw. die schwere KV ist eine objektive Strafbarkeitsbedingung. Die subjektive Einstellung dazu ist unerheblich. Nach hM ist es sogar unerheblich, ob der Tod/die schwere KV vor oder nach Beginn der Beteiligung eingetreten ist.
 
Körperverletzung
ENDE
 
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FALSCH!
 
Körperverletzung
RICHTIG!
 
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