Meineid
Die §§ 153 ff. schützen die staatliche Rechtspflege in Bezug auf die Richtigkeit von Aussagen.
 
Meineid
§ 153 und § 154 sind
Daraus folgt, dass Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft...
 
Meineid
§ 153 und § 154 sind in mittelbarer Täterschaft nicht möglich.
Bsp.: A sagt gutgläubig falsch aus. T hat auf A eingewirkt, diese Aussage zu tätigen.
Strafbarkeit des T?
 
Meineid
Anstiftung ist nicht denkbar, weil A nicht vorsätzlich falsch ausgesagt hat. In Betracht käme höchstens mittelbare Täterschaft, die aber aufgrund der Eigenhändigkeit des § 153 (und § 154) ausgeschlossen ist.
Genau hier greift § 160 ein. Letztlich hat sich T also doch strafbar gemacht.
 
Meineid
Noch einmal: § 153 und § 154 sind
Folglich macht sich ein falsch Aussagender strafbar, ...
 
Meineid
Nach § 153 macht sich strafbar, wer vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen als ein solcher falsch aussagt.
T lügt bei einer staatsanwaltlichen Vernehmung. § 153?
 
Meineid
StA und Polizei sind keine zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen.
T klagt gegen B, wird vor Gericht als Partei vernommen und sagt dort falsch aus. § 153?
 
Meineid
Tathandlung des § 153 ist das falsche Aussagen. Darunter fällt bei Zeugen nur die Wiedergabe innerer oder äußerer Tatsachen. Schlussfolgerungen und Werturteile können nur bei Sachverständigen zu einer Strafbarkeit gemäß § 153 oder § 154 führen.
 
Meineid
Streitig ist die Frage, wann eine Aussage falsch ist. Die objektive Theorie (hM) sieht eine Aussage als falsch an, wenn diese mit der objektiven Wirklichkeit in Widerspruch steht. Die subjektive Theorie stellt darauf ab, ob die Aussage mit dem Vorstellungsbild des Aussagenden übereinstimmt oder nicht.
 
Meineid
Fall: T gibt vor Gericht eine Aussage ab, von der er subjektiv überzeugt ist. Die Aussage stimmt jedoch mit der Wirklichkeit nicht überein.
Nach welcher Theorie ist der objektive Tatbestand des § 153 erfüllt?
 
Meineid
Der Meineid ist ein Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr!). Er ist gegeben, wenn eine falsche Aussage beschwört wird.
Ist § 154 in jedem Fall eine Qualifikation zu § 153?
 
Meineid
Für Parteien eines Zivilprozesses und Dolmetscher (die nicht unter § 153 fallen) ist § 154 ein eigenständiges Delikt. Für Zeugen und Sachverständige ist § 154 eine Qualifikation zu § 153.
 
Meineid
Die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen ist generell strafbar (§ 30 Abs. 1). § 159 dehnt diese Strafbarkeit auch auf das Vergehen des § 153 aus!
 
Meineid
Beachte bei den Aussagedelikten noch die Regelungen über den Aussagenotstand (§ 157) und der Berichtigung einer falschen Angabe (§ 158).
 
Meineid
ENDE
 
Meineid
FALSCH!
 
Meineid
RICHTIG!
 
Meineid
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Meineid