Konkurrenzen
Wenn ein Täter mehrere Tatbestände oder denselben Tatbestand mehrmals verletzt, geht es um die Frage der
Konkurrenzen
: Wie stehen die Gesetzesverletzungen zueinander?
Was ist die
Ausgangsfrage
bei diesen Fällen?
Tateinheit oder Tatmehrheit?
Dieselbe Handlung im Sinne von
§ 52
Abs. 1?
Konkurrenzen
Auszugehen ist stets von der
Handlung
: Liegt
eine
("dieselbe") Handlung vor oder
mehrere
? Die Frage Tateinheit oder Tatmehrheit ist die anschließende Frage!
Was ist "dieselbe Handlung" im Sinne von
§ 52
Abs. 1?
Eine Handlung oder Handlungseinheit
Tateinheit
Konkurrenzen
Dieselbe Handlung
im Sinne von
§ 52
Abs. 1 ist gegeben bei:
einer Handlung im natürlichen Sinn
einer natürlichen Handlungseinheit
einer rechtlichen Handlungseinheit
Was ist gegeben, wenn obiges
nicht
vorliegt?
Tatmehrheit
Handlungsmehrheit
Konkurrenzen
Eine
Handlung im natürlichen Sinn
liegt vor, wenn eine einzige Willensbetätigung zu einer einzigen Körperbewegung führt.
Fall
: A schießt mehrmals auf B, bis dieser tot ist.
Was liegt bzgl. A vor?
Eine natürliche Handlung
Eine natürliche Handlungseinheit
Konkurrenzen
Mehrere Handlungen gelten als
natürliche Handlungseinheit
, wenn sie
im Wesentlichen
gleichartig
,
von einem
einheitlichen Willen
getragen sind und
in engem räumlichen und zeitlichen
Zusammenhang
stehen.
Konkurrenzen
Es wird allerdings bestritten, ob das Konstrukt einer natürlichen Handlungseinheit nötig ist. Letztlich sei die Bewertung immer normativ und es lägen
rechtliche Handlungseinheiten
vor.
Was ist z.B. eine rechtliche Handlungseinheit in Form einer
tatbestandlichen Handlungseinheit
?
Diebstahl,
§ 242
Raub,
§ 249
Konkurrenzen
Raub (
§ 249
) setzt schon tatbestandlich zwei Handlungen voraus (Nötigung und Wegnahme). Ein weiteres Beispiel für eine rechtliche Handlungseinheit sind die
Dauerdelikte
.
Was ist z.B. ein Dauerdelikt?
Diebstahl,
§ 242
Trunkenheit im Verkehr,
§ 316
Konkurrenzen
Außerdem kann eine Handlungseinheit durch
Klammerwirkung
begründet werden:
Wenn die verklammernde Handlung (
§ 249
) schwerer wiegt als die zu verklammernden (
§ 303
und
§ 223
), liegt zwischen allen Handlungen Handlungseinheit vor.
Konkurrenzen
Beispiel
: Im Verlauf eines Bankraubs erschießt A erst den B, dann den C.
Stehen die beiden Tötungen zueinander in Handlungseinheit?
Ja
Nein
Konkurrenzen
Antwort
: Nein! Die beiden Tötungen (
§ 211
oder
§ 212
) wiegen schwerer als der Raub. Der Raub kann sie nicht zu einer Handlungseinheit verklammern.
Konkurrenzen
Ausgangspunkt
bei Konkurrenzfragen ist immer
§ 52
Abs. 1: Liegt "dieselbe Handlung" vor?
Konkurrenzen
Ist "dieselbe Handlung" im Sinne von
§ 52
Abs. 1 gegeben, fragt sich, wie die verwirklichten Tatbestände zueinander stehen. Die
Gesetzeskonkurrenzen
müssen geklärt werden.
In welchem Fall wird ein Tatbestand
verdrängt
?
Tateinheit
Spezialität, Subsidiarität, Konsumtion
Konkurrenzen
Bei
Tateinheit
wird der Täter wegen der vorliegenden Tatbestände bestraft. Bei Spezialität, Subsidiarität und Konsumtion werden Tatbestände
verdrängt
. Die verdrängten Tatbestände tauchen im Schuldspruch nicht auf.
Wie nennt sich der letztere Fall?
Echte Idealkonkurrenz
Unechte Idealkonkurrenz
Konkurrenzen
Bei der
echten
Idealkonkurrenz stehen die Tatbestände
wirklich
nebeneinander. Keiner verdrängt den anderen.
Wann wird ein Tatbestand aufgrund
Spezialität
verdrängt?
Er enthält alle Merkmale eines anderen Tatbestands, letzterer enthält zusätzliche Merkmale
Er wird nur hilfsweise angewendet, wenn nicht der andere vorliegt
Konkurrenzen
Bei der
Spezialität
ist der Tatbestand der verdrängten Norm schon im Tatbestand der verdrängenden Norm enthalten.
Ein Beispiel für Spezialität?
§ 244
ist spezieller zu
§ 242
§ 202
ist spezieller zu
§ 303
Konkurrenzen
Bei der
Konsumtion
wird ein Tatbestand verdrängt, der
typischerweise
zusammen mit einem anderen Delikt begangen wird, ohne dass dies unmittelbar aus dem Tatbestand hervorgeht.
Ein Beispiel für Konsumtion?
§ 244
kann
§ 242
konsumieren
§ 202
kann
§ 303
konsumieren
Konkurrenzen
Subsidiarität
ist gegeben, wenn eine Norm nur dann angewendet wird, wenn eine andere nicht greift. In vielen Fällen ist dies in der Norm ausdrücklich angeordnet (formelle Subsidiarität).
In welchem Tatbestand findet sich eine
formelle Subsidiarität
?
§ 316
Abs. 1
§ 303
Konkurrenzen
Stillschweigend kann ein Fall
materieller Subsidiarität
vorliegen. So ist z.B. ein versuchtes Delikt subsidiär zu einem vollendeten, ein Gefährdungsdelikt subsidiär zu einem Verletzungsdelikt
Welche Norm ist subsidiär zu
§ 212
?
§ 221
§ 303
Konkurrenzen
Ist geklärt, welche Tatbestände durch
eine Handlung
verletzt und
nicht verdrängt
wurden, so stehen diese zueinander in
Tateinheit (Idealkonkurrenz)
. Der Strafrahmen richtet sich nach
§ 52
Abs. 2.
Strafrahmen
§ 303
,
§ 316
,
§ 52
?
Geldstrafe bis 1 Jahr Freiheitsstrafe
Geldstrafe bis 2 Jahre Freiheitsstrafe
Konkurrenzen
Liegen mehrere Handlungen vor, so kommen zwei Möglichkeiten der Gesetzeskonkurrenz in Betracht: die
mitbestrafte Vortat
und die
mitbestrafte Nachtat
.
Wonach richtet es sich, ob eine Handlung als mitbestrafte Vor- oder Nachtat verdrängt wird?
Nach der Schutzrichtung der verletzten Normen
Nach der Strafdrohung des schwereren Delikts
Konkurrenzen
Liegt Tatmehrheit und kein Fall der mitbestraften Vor- oder Nachtat vor, wird eine
Gesamtstrafe
aus den verwirkten Einzelstrafen gebildet (
§ 53
).
Das Prinzip der Gesamtstrafenbildung ergibt sich aus
§ 54
.
Konkurrenzen
Merke
: Bei den Konkurrenzen geht es darum, welche Normen im Schuldspruch (Tenor) auftauchen. Es geht letztlich immer um eine
Klarstellung
, welche Rechtsgüter der Täter verletzt oder gefährdet hat. Wichtig sind deshalb Kenntnisse über die
Schutzrichtung
der einzelnen Tatbestände.
Konkurrenzen
ENDE
Konkurrenzen
FALSCH!
Konkurrenzen
RICHTIG!
Konkurrenzen
? ? ?
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