Rechtswidrigkeit
Jeder Jura-Student kennt den Satz "Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit".
Worauf weist dieser Satz hin?
 
Rechtswidrigkeit
Der Tatbestand ist typisiertes Unrecht. Wenn er vorliegt, liegt regelmäßig eine rechtswidrige Tat vor. Ausnahmsweise kann eine Rechtfertigung vorliegen.
Woraus ergeben sich Rechtfertigungsgründe?
 
Rechtswidrigkeit
Was z.B. zivilrechtlich erlaubt ist, kann nicht strafrechtlich verboten sein. Auch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe können das Unrecht der Tat entfallen lassen.
Was ist z.B. ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund?
 
Rechtswidrigkeit
Der klassische Rechtfertigungsgrund ist die Notwehr, § 32.
 
Rechtswidrigkeit
Eine Notwehrlage setzt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Ein Angriff ist die Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch ein menschliches Verhalten.
A hetzt seinen Hund auf T. T tötet den Hund. Notwehr für T?
 
Rechtswidrigkeit
Die Bedrohung des T ist auf ein menschliches Verhalten zurückzuführen. Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
 
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
Wie nennt sich die Notwehr zugunsten eines Dritten?
 
Rechtswidrigkeit
Hier noch einmal die Struktur der Notwehrlage:
 
Rechtswidrigkeit
Verteidigung ist eine Handlung, die in Rechtsgüter des Angreifers eingreift. Die Verteidigung muss zur Abwehr des Angriffs erforderlich sein.
Welches Prinzip gilt hier?
 
Rechtswidrigkeit
Merke: Bei der Notwehr findet grundsätzlich keine Güterabwägung statt. Der Angegriffene verteidigt nicht nur Rechtsgüter, er verteidigt zugleich die Rechtsordnung. Deshalb spricht man von der "Schneidigkeit des Notwehrrechts".
Muss sich der Angegriffene bei der Auswahl seiner Mittel auf ein Risiko einlassen?
 
Rechtswidrigkeit
Der Verteidiger kann sich des sichersten Verteidigungsmittels bedienen. Nur bei gleich sicheren Mitteln ist er gehalten, das mildere zu nehmen.
Die Erforderlichkeit der Verteidigung ist eine ...
 
Rechtswidrigkeit
Fall: Opa O sitzt im Rollstuhl. Kinder klettern auf einen Baum in seinem Garten und klauen Äpfel. Auf mehrmalige Aufforderungen und Warnschüsse reagieren die Kinder nicht. Dann schießt O gezielt.
War diese Verteidigung erforderlich?
 
Rechtswidrigkeit
O's Verteidigung war erforderlich! Sie war aber nicht geboten. Die Gebotenheit entfällt bei der Notwehr nur ausnahmsweise, zum Beispiel - wie hier - bei einem krassen Missverhältnis zwischen verteidigtem und verletztem Rechtsgut.
Die Gebotenheit der Verteidigung ist eine ...
 
Rechtswidrigkeit
Hier noch einmal die Struktur der Verteidigungshandlung:
 
Rechtswidrigkeit
Das subjektive Rechtfertigungselement bei der Notwehr ist der Verteidigungswille. Der Täter muss handeln, um zu verteidigen. Fall: T schießt auf O. T weiß nicht, dass O auf A schießen wollte.
Nothilfe (§ 32)?
 
Rechtswidrigkeit
T hatte keinen Verteidigungswillen. Streitig ist, ob T wegen vollendeter oder versuchter Tat zu bestrafen ist.
Was spricht für eine versuchte Tat?
 
Rechtswidrigkeit
Bei einer vorwerfbaren Herbeiführung einer Notwehrlage ist das Notwehrrecht beschränkt:
 
Rechtswidrigkeit
Hier noch einmal die Struktur der Notwehr, § 32:
 
Rechtswidrigkeit
Im Gegensatz zur Notwehr sind die Notstandsfälle vom Prinzip der Güterabwägung geprägt.
 
Rechtswidrigkeit
Fall: T wird von einem Hund angegriffen. T erschießt den Hund.
Welcher Rechtfertigungsgrund für T bzgl. Tötung des Hundes (§ 303)?
 
Rechtswidrigkeit
Beim Defensivnotstand (§ 228_BGB) geht die Gefahr von einer Sache aus, in die eingegriffen wird.
 
Rechtswidrigkeit
Fall: T benutzt zur Abwehr eines Angriffs von A den Regenschirm des B, der dabei kaputtgeht.
Rf des T bzgl. der Zerstörung des Regenschirms?
 
Rechtswidrigkeit
Der Regenschirm gehörte hier nicht zu den Rechtsgütern des Angreifers. Notwehr war folglich bzgl. des Regenschirms nicht gegeben. Beim Aggressivnotstand (§ 904_BGB) wird auf eine fremde Sache eingewirkt, um eine Gefahr abzuwenden, die nicht von dieser Sache ausgeht.
 
Rechtswidrigkeit
§ 228_BGB und § 904_BGB normieren die Duldungspflicht des Eigentümers der Sache, auf die eingewirkt wird (Solidaritätsgedanke).
Warum gelten die Vorschriften auch als Rechtfertigungsgründe im Strafrecht?
 
Rechtswidrigkeit
§ 228_BGB und § 904_BGB erfordern eine Güterabwägung. Beim Defensivnotstand ist zu beachten, dass hier "die Sache angreift" - folglich kann das gefährdete Gut geringerwertig als das angegriffene sein. Beim Aggressivnotstand ist zu beachten, dass die Sache "unschuldig" ist - der drohende Schaden muss folglich sehr viel größer als der an der Sache verursachte Schaden sein.
 
Rechtswidrigkeit
Die Einwilligung in eine Rechtsgutsverletzung ist ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund. Zu beachten ist hier, dass der Einwilligende befugt sein muss, über das Rechtsgut zu verfügen. Fall: T erlaubt dem betrunkenen A, ihn mit dem Auto nach Hause zu fahren.
Ist T demnach bzgl. § 316 gerechtfertigt?
 
Rechtswidrigkeit
Ein Einverständnis schließt im Gegensatz zur Einwilligung schon den Tatbestand aus. Ein Einverständnis ist möglich bei Tatbeständen, die ein Handeln gegen den Willen des Rechtsgutinhabers voraussetzen.
Wo ist dies z.B. der Fall?
 
Rechtswidrigkeit
Das Tatbestandsmerkmal "Wegnahme" setzt ein Handeln gegen den Willen des Berechtigten voraus.
 
Rechtswidrigkeit
Die mutmaßliche Einwilligung ist ebenfalls ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund. Er kann auf zwei Prinzipien beruhen.
Welche Prinzipien sind gemeint?
 
Rechtswidrigkeit
Bei der mutmaßlichen Einwilligung nach dem Prinzip der GoA handelt der Täter im Interesse des Rechtsgutträgers.
Ist hier relevant, ob der wahre Wille des Rechtsgutträgers rechtzeitig eingeholt werden kann?
 
Rechtswidrigkeit
Nur bei der mutmaßlichen Einwilligung nach dem Prinzip des mangelnden Interesses ist die Einholung einer Erklärung des Rechtsgutträgers entbehrlich, sofern nicht ein entgegenstehender Wille erkennbar ist.
Beispiel: T tauscht ungefragt einen 100-Euro-Schein des O gegen zwei 50-Euro-Scheine.
 
Rechtswidrigkeit
Wenn andere Rechtfertigungsgründe nicht in Betracht kommen, ist rechtfertigender Notstand (§ 34) zu prüfen. Eine Notstandslage liegt hier vor bei einer gegenwärtigen Gefahr für ein rechtlich anerkanntes Interesse.
Bei welchem Notstand sind die rechtlich geschützen Interessen abschließend aufgezählt?
 
Rechtswidrigkeit
Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein als durch die Tat (geeignetes und relativ mildestes Mittel). Das geschützte Gut muss das beeinträchtigte wesentlich überwiegen.
Ist eine Abwägung "Leben gegen Leben" bei § 34 möglich?
 
Rechtswidrigkeit
Aspekte der Güterabwägung beim allgemeinen rechtfertigenden Notstand:
 
Rechtswidrigkeit
§ 127_StPO gibt jeder Privatperson das Recht der Festnahme, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität des Verdächtigen nicht sofort festgestellt werden kann (Voraussetzung: "frische Tat"). Streitig ist hier, ob dringender Tatverdacht ausreicht oder die Tat tatsächlich vorliegen muss.
 
Rechtswidrigkeit
Beachte bei allen Rechtfertigungsgründen das subjektive Element:
 
Rechtswidrigkeit
ENDE
 
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FALSCH!
 
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RICHTIG!
 
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