Rechtswidrigkeit
Jeder Jura-Student kennt den Satz "Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit".
Worauf weist dieser Satz hin?
Auf ein Regel-Ausnahme-Prinzip
Auf eine Beweisregel
Rechtswidrigkeit
Der Tatbestand ist
typisiertes Unrecht
. Wenn er vorliegt, liegt regelmäßig eine rechtswidrige Tat vor.
Ausnahmsweise
kann eine Rechtfertigung vorliegen.
Woraus ergeben sich Rechtfertigungsgründe?
Nur aus strafrechtlichen Normen
Aus der gesamten Rechtsordnung (auch Gewohnheitsrecht)
Rechtswidrigkeit
Was z.B. zivilrechtlich erlaubt ist, kann nicht strafrechtlich verboten sein. Auch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe können das Unrecht der Tat entfallen lassen.
Was ist z.B. ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund?
Einwilligung
Rechtfertigender Notstand
Rechtswidrigkeit
Der klassische Rechtfertigungsgrund ist die
Notwehr
,
§ 32 StGB
.
Rechtswidrigkeit
Eine
Notwehrlage
setzt einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff
voraus. Ein Angriff ist die Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch ein menschliches Verhalten.
A hetzt seinen Hund auf T. T tötet den Hund. Notwehr für T?
Ja
Nein
Rechtswidrigkeit
Die Bedrohung des T ist auf ein menschliches Verhalten zurückzuführen.
Gegenwärtig
ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrig
ist der Angriff, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
Wie nennt sich die Notwehr zugunsten eines Dritten?
Drittnotwehr
Nothilfe
Rechtswidrigkeit
Hier noch einmal die Struktur der
Notwehrlage
:
Rechtswidrigkeit
Verteidigung
ist eine Handlung, die in
Rechtsgüter des Angreifers eingreift
. Die Verteidigung muss zur Abwehr des Angriffs
erforderlich
sein.
Welches Prinzip gilt hier?
Güterabwägungsprinzip
Rechtsbewährungsprinzip
Rechtswidrigkeit
Merke: Bei der Notwehr findet grundsätzlich
keine Güterabwägung
statt. Der Angegriffene verteidigt nicht nur Rechtsgüter, er verteidigt zugleich die Rechtsordnung. Deshalb spricht man von der "Schneidigkeit des Notwehrrechts".
Muss sich der Angegriffene bei der Auswahl seiner Mittel auf ein Risiko einlassen?
Ja
Nein
Rechtswidrigkeit
Der Verteidiger kann sich des sichersten Verteidigungsmittels bedienen. Nur bei gleich sicheren Mitteln ist er gehalten, das mildere zu nehmen.
Die Erforderlichkeit der Verteidigung ist eine ...
... normative Frage
... tatsächliche Frage
Rechtswidrigkeit
Fall
: Opa O sitzt im Rollstuhl. Kinder klettern auf einen Baum in seinem Garten und klauen Äpfel. Auf mehrmalige Aufforderungen und Warnschüsse reagieren die Kinder nicht. Dann schießt O gezielt.
War diese Verteidigung erforderlich?
Ja
Nein
Rechtswidrigkeit
O's Verteidigung war erforderlich! Sie war aber nicht geboten. Die
Gebotenheit
entfällt bei der Notwehr nur ausnahmsweise, zum Beispiel - wie hier - bei einem
krassen Missverhältnis
zwischen verteidigtem und verletztem Rechtsgut.
Die Gebotenheit der Verteidigung ist eine ...
... normative Frage
... tatsächliche Frage
Rechtswidrigkeit
Hier noch einmal die Struktur der
Verteidigungshandlung
:
Rechtswidrigkeit
Das subjektive Rechtfertigungselement bei der Notwehr ist der
Verteidigungswille
. Der Täter muss handeln,
um zu
verteidigen.
Fall
: T schießt auf O. T weiß nicht, dass O auf A schießen wollte.
Nothilfe (
§ 32 StGB
)?
Ja
Nein
Rechtswidrigkeit
T hatte keinen Verteidigungswillen. Streitig ist, ob T wegen vollendeter oder versuchter Tat zu bestrafen ist.
Was spricht für eine versuchte Tat?
Handlungsunrecht liegt vor, Erfolgsunrecht liegt nicht vor
Erfolgsunrecht liegt vor, Handlungsunrecht liegt nicht vor
Rechtswidrigkeit
Bei einer vorwerfbaren
Herbeiführung einer Notwehrlage
ist das Notwehrrecht
beschränkt
:
Rechtswidrigkeit
Hier noch einmal die Struktur der Notwehr,
§ 32 StGB
:
Rechtswidrigkeit
Im Gegensatz zur Notwehr sind die
Notstandsfälle
vom Prinzip der
Güterabwägung
geprägt.
Rechtswidrigkeit
Fall
: T wird von einem Hund angegriffen. T erschießt den Hund.
Welcher Rechtfertigungsgrund für T bzgl. Tötung des Hundes (
§ 303 StGB
)?
Aggressivnotstand,
§ 904 BGB
Defensivnotstand,
§ 228 BGB
Rechtswidrigkeit
Beim
Defensivnotstand
(
§ 228 BGB
) geht die Gefahr von einer Sache aus, in die eingegriffen wird.
Rechtswidrigkeit
Fall
: T benutzt zur Abwehr eines Angriffs von A den Regenschirm des B, der dabei kaputtgeht.
Rf des T bzgl. der Zerstörung des Regenschirms?
Notwehr,
§ 32 StGB
Aggressivnotstand,
§ 904 BGB
Rechtswidrigkeit
Der Regenschirm gehörte hier nicht zu den Rechtsgütern des Angreifers. Notwehr war folglich bzgl. des Regenschirms nicht gegeben. Beim
Aggressivnotstand
(
§ 904 BGB
) wird auf eine fremde Sache eingewirkt, um eine Gefahr abzuwenden, die nicht von dieser Sache ausgeht.
Rechtswidrigkeit
§ 228 BGB
und
§ 904 BGB
normieren die Duldungspflicht des Eigentümers der Sache, auf die eingewirkt wird (Solidaritätsgedanke).
Warum gelten die Vorschriften auch als Rechtfertigungsgründe im Strafrecht?
Analogie zugunsten des Täters
Einheit der Rechtsordnung
Rechtswidrigkeit
§ 228 BGB
und
§ 904 BGB
erfordern eine
Güterabwägung
. Beim
Defensivnotstand
ist zu beachten, dass hier
"die Sache angreift"
- folglich kann das gefährdete Gut geringerwertig als das angegriffene sein. Beim
Aggressivnotstand
ist zu beachten, dass
die Sache "unschuldig" ist
- der drohende Schaden muss folglich sehr viel größer als der an der Sache verursachte Schaden sein.
Rechtswidrigkeit
Die
Einwilligung
in eine Rechtsgutsverletzung ist ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund. Zu beachten ist hier, dass der Einwilligende befugt sein muss, über das Rechtsgut zu verfügen.
Fall
: T erlaubt dem betrunkenen A, ihn mit dem Auto nach Hause zu fahren.
Ist T demnach bzgl.
§ 316 StGB
gerechtfertigt?
Ja
Nein
Rechtswidrigkeit
Ein
Einverständnis
schließt im Gegensatz zur Einwilligung schon den
Tatbestand
aus. Ein Einverständnis ist möglich bei Tatbeständen, die ein Handeln gegen den Willen des Rechtsgutinhabers voraussetzen.
Wo ist dies z.B. der Fall?
Diebstahl,
§ 242 StGB
Körperverletzung,
§ 223 StGB
Rechtswidrigkeit
Das Tatbestandsmerkmal "Wegnahme" setzt ein Handeln gegen den Willen des Berechtigten voraus.
Rechtswidrigkeit
Die
mutmaßliche Einwilligung
ist ebenfalls ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund. Er kann auf zwei Prinzipien beruhen.
Welche Prinzipien sind gemeint?
Defensiv- oder Aggressivnotstand
Geschäftsführung ohne Auftrag oder mangelndes Interesse
Rechtswidrigkeit
Bei der mutmaßlichen Einwilligung nach dem
Prinzip der GoA
handelt der Täter im Interesse des Rechtsgutträgers.
Ist hier relevant, ob der wahre Wille des Rechtsgutträgers rechtzeitig eingeholt werden kann?
Ja
Nein
Rechtswidrigkeit
Nur bei der mutmaßlichen Einwilligung nach dem
Prinzip des mangelnden Interesses
ist die Einholung einer Erklärung des Rechtsgutträgers entbehrlich,
sofern nicht ein entgegenstehender Wille erkennbar ist
.
Beispiel: T tauscht ungefragt einen 100-Euro-Schein des O gegen zwei 50-Euro-Scheine.
Rechtswidrigkeit
Wenn andere Rechtfertigungsgründe nicht in Betracht kommen, ist
rechtfertigender Notstand
(
§ 34 StGB
) zu prüfen. Eine
Notstandslage
liegt hier vor bei einer gegenwärtigen Gefahr für ein rechtlich anerkanntes Interesse.
Bei welchem Notstand sind die rechtlich geschützen Interessen
abschließend
aufgezählt?
Rechtfertigender Notstand,
§ 34 StGB
Entschuldigender Notstand,
§ 35 StGB
Rechtswidrigkeit
Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein als durch die Tat (geeignetes und relativ mildestes Mittel). Das geschützte Gut muss das beeinträchtigte
wesentlich überwiegen
.
Ist eine Abwägung "Leben gegen Leben" bei
§ 34 StGB
möglich?
Ja
Nein
Rechtswidrigkeit
Aspekte der Güterabwägung
beim allgemeinen rechtfertigenden Notstand:
betroffene Güter
Grad der Gefahren
beteiligte Personen
Handlung des Täters
die Rechtsordnung insgesamt
Rechtswidrigkeit
§ 127 Abs. 1 StPO
gibt jeder Privatperson das Recht der Festnahme, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität des Verdächtigen nicht sofort festgestellt werden kann (Voraussetzung: "frische Tat"). Streitig ist hier, ob dringender Tatverdacht ausreicht oder die Tat tatsächlich vorliegen muss.
Rechtswidrigkeit
Beachte bei allen Rechtfertigungsgründen das
subjektive Element
:
§ 32 StGB
: Verteidigungswille
§ 228 BGB
,
§ 904 BGB
,
§ 34 StGB
: Gefahrabwehrwille
Handeln in Kenntnis der Einwilligung
mutmaßliche Einwilligung: gewissenhafte Prüfung
§ 127 Abs. 1 StPO
: Festnahmewille
Rechtswidrigkeit
ENDE
Rechtswidrigkeit
FALSCH!
Rechtswidrigkeit
RICHTIG!
Rechtswidrigkeit
? ? ?
Rechtswidrigkeit