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Schuld
Mit Bejahung der Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit einer Handlung steht das Unrecht einer Tat fest. Danach ist die Schuld zu prüfen.
Was wird in der Schuld geprüft?
 
 
Schuld
Die Schuld des Täters liegt vor, wenn folgende drei Voraussetzungen gegeben sind:
· Schuldfähigkeit
· Fehlen von Entschuldigungsgründen
· Unrechtsbewusstsein
 
Schuld
Grundsätzlich wird die Schuldfähigkeit vermutet (Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren, § 19 StGB). § 20 StGB schließt die Schuldfähigkeit aus, wenn die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Kann ein steuerungsunfähiger Täter das Unrecht seines Handelns erkennen?
 
 
Schuld
§ 20 StGB unterscheidet zwischen der Unfähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen (Einsichtsunfähigkeit) und der Unfähigkeit, nach dieser Einsicht (falls vorhanden) zu handeln (Steuerungsfähigkeit).
 
Schuld
Bei der Schuldfähigkeit gilt grundsätzlich das Simultanitätsprinzip: Der Täter muss bei Begehung der Tat schuldfähig sein.
Welche Rechtsfigur kann dieses Prinzip durchbrechen?
 
 
Schuld
Mit der Rechtsfigur der actio libera in causa (alic) wird die Verantwortlichkeit vorverlagert: Das vorwerfbare Versetzen in einen schuldunfähigen Zustand (z.B. sich zu betrinken) als Tatursache.
Worauf muss sich der Vorsatz in diesen Fällen beziehen?
 
 
Schuld
Es gibt zwei Modelle zur Begründung der alic:
 
Schuld
Die alic ist höchst umstritten und hat in der jüngsten Zeit durch die Rechtsprechung wesentliche Einschränkungen erfahren.
Welchem Vorwurf ist z.B. das Ausnahmemodell ausgesetzt?
 
 
Schuld
Die Rechtsprechung hat die Anwendung der alic für fahrlässige Taten ausgeschlossen (dort sei sie unnötig) und erkennt sie nur noch für verhaltensneutrale vorsätzliche Delikte an.
Welche Bestrafung bleibt möglich in Fällen, in denen die Anwendung der alic ausgeschlossen ist?
 
 
Schuld
Wenn der Täter grundsätzlich schuldfähig ist, ist er entschuldigt, wenn ein Entschuldigungsgrund vorliegt. Folgende Gründe kommen in Betracht:
· Entschuldigender Notstand, § 35 StGB
· Übergesetzl. entsch. Notstand
· Notwehrexzess, § 33 StGB
 
Schuld
Beim entschuldigenden Notstand (§ 35 StGB) ist zu beachten, dass die notstandsfähigen Güter und die von der Notstandshandlung begünstigten Personen abschließend aufgezählt sind:
 
Schuld
Wenn die Voraussetzungen des § 35 StGB vorliegen, kann die Verletzung eines jeden Rechtsguts entschuldigt sein.
Kann die Tötung eines Menschen nach § 35 StGB entschuldigt sein?
 
 
Schuld
Fall: T leitet einen Zug auf ein Nebengleis um, wodurch ein Bahnarbeiter zu Tode kommt. T verhindert damit den Tod von ca. 50 anderen Menschen.
Ist T nach § 35 StGB entschuldigt?
 
 
Schuld
T handelte nicht zur Rettung einer nahestehenden Person. In Betracht kommt hier ein übergesetzlicher entschuldigender Notstand. Ein solcher kann unter folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
 
Schuld
 
Schuld
Beim Notwehrexzess gem. § 33 StGB ist die Tat entschuldigt, wenn der Täter aus einem asthenischen Affekt (Affekt aus der Schwäche) heraus die Grenzen der Notwehr überschreitet.
Was sind sthenische Affekte?
 
 
Schuld
§ 33 StGB gilt nur für den intensiven Notwehrexzess, d.h. für die Fälle, in denen der Täter die Grenzen der Erforderlichkeit oder Gebotenheit bei bestehender Notwehrlage überschreitet.
§ 33 StGB, wenn T aus Angst den flüchtenden Täter erschießt?
 
 
Schuld
§ 33 StGB gilt nicht für den extensiven Notwehrexzess, d.h. für die Fälle, in denen der Täter die zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet.
 
Schuld
Für das fehlende Unrechtsbewusstsein legt § 17 StGB fest, dass der Täter ohne Schuld handelt, wenn der Irrtum nicht vermeidbar war. Anderenfalls (Regelfall!) ist die Strafe zu mildern.
 
Schuld
§ 20 StGB
 
Schuld
ENDE
 
Schuld
FALSCH!
 
Schuld
RICHTIG!
 
Schuld
? ? ?
 
Schuld