Irrtum
Ein Irrtum ist gegeben, wenn die
Vorstellung
des Täters nicht der
Wirklichkeit
entspricht.
Irrtum
Ausgangspunkt für die Lösung von Irrtumsfällen ist stets der
Bezugspunkt des Irrtums
:
Irrtum
1. Möglichkeit
: Der Täter erkennt den Sachverhalt nicht vollständig. Er erkennt einen bestimmten
Umstand
nicht. Ein Umstand ist ein Teil des Sachverhalts, der einem Tatbestandsmerkmal entspricht, z.B. Apfel (Umstand) = Sache (Tatbestandsmerkmal).
Was ist das?
Verbotsirrtum,
§ 17 StGB
Tatbestandsirrtum,
§ 16 Abs. 1 StGB
Irrtum
Tatbestandsirrtum
,
§ 16 Abs. 1 StGB
: Der Täter erkennt einen Umstand nicht, der einem Tatbestandsmerkmal entspricht.
Der Täter irrt hier über den ...
... Sachverhalt
... Tatbestand
Irrtum
Beispiel
: T hält anvisierten Menschen für eine Schaufensterpuppe. Tb-Irrtum bzgl.
§ 212 StGB
.
Irrtum
2. Möglichkeit
: Der Täter erkennt den Sachverhalt richtig. Er weiß aber nicht, dass er durch sein Tun einen Tatbestand erfüllt.
Was ist das?
Verbotsirrtum,
§ 17 StGB
Untauglicher Versuch,
§ 22 StGB
Irrtum
Verbotsirrtum (direkt)
,
§ 17 StGB
: Der Täter erkennt alle Merkmale des Sachverhalts, ordnet sie aber keinem Tatbestand zu.
Der Täter irrt hier über den ...?
... Sachverhalt
... Tatbestand
Irrtum
Beispiel
: T nimmt A's Fahrrad. Er meint,
§ 248b StGB
gelte nur für Kraftfahrzeuge. Verbotsirrtum bzgl.
§ 248b StGB
.
Irrtum
Noch ein
Beispiel
: Mutter M schlägt ihr Kind K wegen schlechter Leistungen in der Schule ...
Irrtum
... M meint, dass sie dazu befugt sei. Körperliche Züchtigung sei ein anerkanntes Erziehungsmittel.
M irrt hier über ...
... den Tatbestand
... die Rechtswidrigkeit
Irrtum
Dieser
Erlaubnisirrtum
fällt ebenfalls unter
§ 17 StGB
(indirekter Verbotsirrtum).
Irrtum
3. Möglichkeit
: Der Täter erkennt den Sachverhalt nicht richtig. Er glaubt irrig an einen Umstand (Teil des Sachverhalts, der einem Tatbestandsmerkmal entspricht), der in Wirklichkeit nicht vorliegt.
Was ist das?
Wahndelikt
Untauglicher Versuch,
§ 22 StGB
Irrtum
Untauglicher Versuch
,
§ 22 StGB
: Der Täter stellt sich einen Umstand vor, der in Wirklichkeit nicht vorliegt.
Der Täter irrt hier über den ...?
... Sachverhalt
... Tatbestand
Irrtum
Beispiel
: T hält anvisierte Puppe für einen Menschen. Untauglicher Versuch,
§ 212 StGB
,
§ 22 StGB
(Merke:
§ 23 Abs. 3 StGB
ist eine
besondere Form
des untauglichen Versuchs!).
Irrtum
4. Möglichkeit
: Der Täter erkennt den Sachverhalt richtig. Er meint aber, damit einen Tatbestand zu erfüllen, der in Wirklichkeit nicht existiert.
Was ist das?
Wahndelikt (straflos)
Untauglicher Versuch,
§ 22 StGB
Irrtum
Wahndelikt
: Der Täter stellt sich einen Tatbestand vor, der in Wirklichkeit nicht existiert.
Der Täter irrt hier über den ...?
... Sachverhalt
... Tatbestand
Irrtum
Beispiel
: Der verheiratete T hat ein intimes Verhältnis mit seiner Nachbarin. Er hält Ehebruch für strafbar. Strafloses Wahndelikt.
Irrtum
Noch ein
Beispiel
: T erschießt O in Notwehr. T glaubt, eine Tötung könne niemals gerechtfertigt sein.
T irrt hier über ...
... die Rechtswidrigkeit
... die Schuld
Irrtum
Auch dieser Fall ist ein strafloses Wahndelikt.
Irrtum
Hier noch einmal die gesetzliche Regelung im Überblick:
Gesetzestexte:
§ 22 StGB
·
§ 16 Abs. 1 StGB
·
§ 17 StGB
Irrtum
Bei Irrtumsfällen muss stets differenziert werden:
· Objektiv vorliegender Sachverhalt
· Objektive rechtliche Wertung
· Subjektiv vorgestellter Sachverhalt
· Subjektive rechtliche Wertung
Irrtum
Ein
aberratio ictus
liegt vor, wenn das anvisierte vom getroffenen Objekt abweicht.
Irrtum
Beim aberratio ictus liegt eine wesentliche Abweichung des Kausalverlaufs vor. Der Täter handelt nicht vorsätzlich bzgl. des getroffenen Objekts.
Wie ist der Täter zu bestrafen?
Versuch -> anvisiertes Objekt
evtl. Fahrlässigkeit -> getroffenes Objekt
Vorsatz -> getroffenes Objekt
Irrtum
Beim
error in obiecto
irrt der Täter über
Eigenschaften
des anvisierten und getroffenen Objekts.
Irrtum
Fall
: T schießt und trifft seinen Freund O. T hielt O für seinen Feind F.
Wie ist der Täter zu bestrafen?
Versuch -> F
Fahrlässigkeit -> O
Vorsatz -> O
Irrtum
Objektgleichwertigkeit
(Mensch = Mensch)
=>
Vorsatz
(unbeachtlicher Motivirrtum)
Irrtum
Fall
: T schießt und trifft eine Schaufensterpuppe. Er hielt die Puppe für seinen Feind F.
Wie ist der Täter zu bestrafen?
Versuch ->
§ 212 StGB
(F)
evtl. Fahrlässigkeitsdelikt
Vorsatz ->
§ 303 StGB
Irrtum
Bei
Ungleichwertigkeit der Objekte
: Tatbestandsirrtum. Evtl. Bestrafung wegen Fahrlässigkeit.
Irrtum
Rechtlich umstritten sind die Fälle des Irrtums bzgl. der Rechtswidrigkeit. Zwei Möglichkeiten sind zu unterscheiden:
1. Möglichkeit
: Der Täter weiß nicht, dass er objektiv gerechtfertigt handelt ...
Irrtum
...
Beispiel
: T schießt auf O und weiß nicht, dass O dabei ist, A heimtückisch zu erschießen.
Irrtum
Fehlendes subjektives Rechtfertigungselement bei objektiv vorliegender Rechtfertigung. Hier ist streitig, ob der Täter wegen vollendeter (Rechtsprechung) oder versuchter Tat (Literatur) zu bestrafen ist.
Was spricht für eine versuchte Tat?
Handlungsunrecht liegt vor,
Erfolgsunrecht nicht
Erfolgsunrecht liegt vor,
Handlungsunrecht nicht
Irrtum
2. Möglichkeit
: Der Täter stellt sich irrig einen Sachverhalt vor, der ihn tatsächlich rechtfertigen würde (z.B. Putativnotwehr) ...
Irrtum
...
Beispiel
: T wehrt einen vermeintlichen Angreifer ab, der in Wirklichkeit keine bösen Absichten hat.
Irrtum
Nach der
strengen Schuldtheorie
wird der Fall der irrigen Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts dem Fall des Erlaubnisirrtums gleichgestellt, in dem sich der Täter einen
nicht anerkannten Rechtfertigungsgrund
vorstellt. In beiden Fällen sei ein Verbotsirrtum gem.
§ 17 StGB
gegeben.
Irrtum
Beurteilung nach
strenger Schuldtheorie
?
Verbotsirrtum,
§ 17 StGB
Tatbestandsirrtum,
§ 16 Abs. 1 StGB
Irrtum
Nach der
Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen (LnT)
gehört zum Tatbestand neben dem Vorhandensein von Tatbestandsmerkmalen im eigentlichen Sinne das
Fehlen von Rechtfertigungsgründen
. Auf beides beziehe sich der Vorsatz. Wenn der Täter meint, eine rechtfertigende Situation läge vor (d.h. Rechtfertigungsründe
fehlen nicht
), sei schon kein Vorsatz gegeben.
Irrtum
Noch einmal zur Verdeutlichung:
Irrtum
Beurteilung nach
LnT
?
Verbotsirrtum,
§ 17 StGB
Tatbestandsirrtum,
§ 16 Abs. 1 StGB
Irrtum
Nach der
eingeschränkten Schuldtheorie
(hM) entfällt letztlich eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Tat. Die Tat bleibt aber vorsätzlich im Sinne des StGB (Teilnahme bleibt also möglich). Der Vorsatz entfällt nur insofern, als er Bestandteil der Schuld ist. Der Vorsatz als Teil des Tatbestands bleibt bestehen.
Irrtum
Noch einmal zur Verdeutlichung:
Irrtum
Beurteilung nach der eingeschränkten Schuldtheorie?
Tatbestandsirrtum,
§ 16 Abs. 1 StGB
Tatbestandsirrtum,
§ 16 Abs. 1 StGB
analog
Irrtum
Zum Schluss ein Überblick über die Lösungsansätze für die Fälle, in denen sich der Täter eine Situation vorstellt, die ihn tatsächlich rechtfertigen würde (Erlaubnis-Tb-Irrtum):
Irrtum
Irrtum
ENDE
Irrtum
FALSCH!
Irrtum
RICHTIG!
Irrtum
? ? ?
Irrtum