Deliktseinteilungen
Nach der Schwere der angedrohten
Strafe
unterscheidet man
Verbrechen
(
§ 12 Abs. 1 StGB
) und
Vergehen
(
§ 12 Abs. 2 StGB
).
Diebstahl (
§ 242 StGB
) ist ein ...
... Verbrechen
... Vergehen
Deliktseinteilungen
Schärfungen oder Milderungen nach dem Allgemeinen Teil (z.B.
§ 21 StGB
) oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle nach dem Besonderen Teil spielen bei dieser Einteilung keine Rolle (
§ 12 Abs. 3 StGB
).
Schwerer Bandendiebstahl (
§ 244a Abs. 1 StGB
) ist ein ...
... Verbrechen
... Vergehen
Deliktseinteilungen
Nach der
Art des Verhaltens
des Täters unterscheidet man
Begehungs- und Unterlassungsdelikte
. Die Letzteren unterteilen sich in
echte
und
unechte
U-Delikte.
Welches ist ein echtes Unterlassungsdelikt?
§ 212 StGB
i.V.m.
§ 13 StGB
§ 323c StGB
Deliktseinteilungen
Erfolgsdelikte
unterscheiden sich von den
schlichten Tätigkeitsdelikten
dadurch, dass bei den Letzteren die
Handlung allein
für die Erfüllung des Tatbestands genügt, während bei den Erfolgsdelikten eine von der Handlung abgrenzbare Veränderung in der Außenwelt gegeben sein muss.
Deliktseinteilungen
Nach der
Wirkung der Handlung
unterscheidet man
Verletzungs- und Gefährdungsdelikte
. Die Letzteren unterteilen sich in
konkrete
und
abstrakte
Gefährdungsdelikte.
Konkrete Gefährdungsdelikte sind ...
... Erfolgsdelikte
... schlichte Tätigkeitsdelikte
Deliktseinteilungen
Beim
konkreten Gefährdungsdelikt
muss tatsächlich eine Gefahr eintreten (z.B. "Beinahe-Unfall" bei
§ 315c StGB
). Beim abstrakten Gefährdungsdelikt (z.B.
§ 316 StGB
) reicht die Vornahme der Handlung aus (schlichtes Tätigkeitsdelikt).
Meineid (
§ 154 StGB
) ist ein ...
... abstraktes Gefährdungsdelikt
... konkretes Gefährdungsdelikt
Deliktseinteilungen
Im Folgenden eine Übersicht über die Zusammenhänge zwischen den eben beschriebenen verschiedenen Deliktsarten (auf "Weiter" klicken):
Deliktseinteilungen
Deliktseinteilungen
Erfolgsqualifizierte Delikte
setzen sich aus einem Grunddelikt und einer schweren Folge zusammen. Bzgl. der schweren Folge muss mindestens Fahrlässigkeit vorliegen,
§ 18 StGB
.
Beispiel für ein erfolgsqualifiziertes Delikt:
Körperverletzung mit Todesfolge,
§ 227 StGB
Fahrlässige Körperverletzung,
§ 222 StGB
Deliktseinteilungen
Dauerdelikte
sind
Zustandsdelikte
, die über die bloße Herbeiführung eines missbilligten Zustands hinaus auch noch das Fortdauernlassen dieses Zustands voraussetzen (z.B. Freiheitsberaubung,
§ 239 StGB
).
Deliktseinteilungen
Allgemeindelikte
sind Delikte, die jedermann begehen kann. Im Gegensatz dazu stehen die
Sonderdelikte
, die nur Menschen mit besonderen Eigenschaften begehen können, z.B. die Arzt-Eigenschaft bei
§ 203 StGB
.
Deliktseinteilungen
Eigenhändige Delikte
setzen eine
persönliche Tatvornahme
voraus. Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft durch einen nicht eigenhändig Handelnden scheiden hier aus.
Beispiel für ein eigenhändiges Delikt:
Meineid,
§ 154 StGB
Betrug,
§ 263 StGB
Deliktseinteilungen
Im
Besonderen Teil
des StGB werden die Delikte nach
Rechtsgütern
eingeteilt, z.B.:
· Eigentumsdelikte
· Freiheitsdelikte
· Umweltdelikte
... usw.
Deliktseinteilungen
ENDE
Deliktseinteilungen
FALSCH!
Deliktseinteilungen
RICHTIG!
Deliktseinteilungen
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Deliktseinteilungen