Allgemeines
Das Strafrecht ist der Teil des Rechtssystems, der die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die einzelnen Merkmale strafwürdigen Verhaltens festlegt.
Ist Strafrecht Teil des Öffentlichen Rechts?
 
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In § 1 StGB ist das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts festgelegt: "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Hat dieser Grundsatz Verfassungsrang?
 
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Art. 103 Abs. 2 GG hat denselben Wortlaut. Kurz gefasst lautet der Grundsatz: "Keine Straftat und keine Strafe ohne Gesetz!"
Von welchem Grundsatz ist die Rede?
 
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Für den Gesetzgeber hat das in § 1 festgelegte Gesetzlichkeitsprinzip folgende Auswirkungen:
 
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Rückwirkungsverbot: Ein Verhalten, das bisher straffrei war, darf nicht rückwirkend für strafbar erklärt werden.
Für wen gilt das Rückwirkungsverbot?
 
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Gesetzesvorbehalt: Die Strafbarkeit darf nur durch formelles Gesetz festgelegt werden.
Was ist demnach ausgeschlossen?
 
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Bestimmtheitsgebot: Der Tatbestand muss so genau beschrieben sein, dass erkennbar ist, ob ein Verhalten strafbar ist.
Für wen gilt das Bestimmtheitsgebot?
 
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Verbot täterbelastender Analogie: Eine Norm darf nicht auf einen Fall ausgedehnt werden, der gesetzlich nicht geregelt, aber ähnlich ist.
Für wen gilt das Analogieverbot?
 
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Eine den Täter belastende Auslegung einer Norm ist jedoch erlaubt.
 
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Wie werden Tatbestände interpretiert? Hier die wichtigsten Methoden der Auslegung von Strafrechtsnormen:
 
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Bei der grammatischen Auslegung bildet der äußerste umgangssprachliche Wortsinn die Grenzen zulässiger Auslegung.
 
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Bei der systematischen Auslegung wird die Stellung der Norm im Gesetzesganzen zur Auslegung herangezogen.
 
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Während die historische Auslegung danach fragt, welche Intentionen der Gesetzgeber bei Schaffung der Norm hatte ...
 
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... fragt die teleologische Auslegung allgemein nach dem Ziel und dem Zweck der Norm.
Wer legt die Gesetze aus?
 
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Alle Auslegungsmethoden untersuchen letztlich die Vergleichbarkeit mit dem Normalfall unter Beachtung des Analogieverbots.
 
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Ende des Crashkurses "Allgemeines". Hier noch einmal die wichtigsten Grundsätze und Auslegungsmethoden im Schnelldurchlauf:
 
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Rückwirkungsverbot
 
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Gesetzesvorbehalt
 
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Bestimmtheitsgebot
 
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Analogieverbot
 
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Grammatische Auslegung
 
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Systematische Auslegung
 
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Historische Auslegung
 
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Teleologische Auslegung
 
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ENDE
 
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FALSCH!
 
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RICHTIG!
 
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